Die ERGO Reiseversicherung AG – unser langjähriger Partner für Ihre Absicherung

Bei Buchung empfehlen wir grundsätzlich all unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts/-Reiseabbruchversicherung, da sich bei manchen Reisen erhebliche Stornokosten  ergeben können –

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) ersetzt Ihnen die gesamten bzw. einen Teil der Storno-Kosten einer Reise, wenn Sie diese wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht antreten können. Die RRV gilt bis zum Beginn der Reise. Wenn Sie nach dem Antritt der Reise (zum Beispiel nach dem Check In am Ausgangsflughafen) einen Unfall haben oder erkranken sollten und die Reise abbrechen müßten, leistet die RRV nicht mehr. In einem solchen Fall würde die Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) helfen.

 

Selbstverständlich können Sie hier auch dazu eine Reisekranken-und Reisegepäckversicherung buchen, oder aber auch einen gesamten RundumSorglos-Schutz abschließen.
Der RundumSorglos-Schutz beinaltet Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, einen RundumSorglos-Service sowie eine Reisegepäck-Versicherung.

 

Wir beraten Sie gerne und kümmern uns auch direkt um Ihre Versicherungsbuchung.

Zudem bieten wir weitere Sicherheiten für Sie!

 

Insolvenzversicherung

Selbstverständlich gehört zu allen von uns veranstalteten Reisen eine Insolvenzversicherung.
Den nach dem deutschen Reiserecht vorgeschriebenen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung.
In AFRICA – In INDIA Reisen und Safaris hat zu diesem Zweck einen Vertrag mit der R+V-Versicherung AG, Wiesbaden.

 

Mit dem Sicherungsschein weist der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber nach, daß die Kundengelder für den Fall sicher sind, daß aufgrund einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder aber Rückreisekosten entstehen.

Jeder Reiseveranstalter ist verpflichtet diese Absicherung mit einem Sicherungsschein, der dem Reisenden ausgehändigt werden muß, nachzuweisen.

Bei Reisen, die wir vermitteln, stellen unsere Partnerveranstalter den Sicherungsschein aus. Selbstverständlich vermitteln wir ausschließlich Reisen von Veranstaltern, die wie wir die Bestimmungen des deutschen Reiserechts erfüllen.

Und diese haben wir auch für Sie!

 

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

Weiterhin hat In AFRICA – In INDIA eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung bei der  AXA Versicherung AG, Hamburg abgeschlossen.

Sollten Reisegäste Personen- oder Sachschäden erleiden, für die In AFRICA – In INDIA haftbar ist, so würde diese Versicherung für den Schadenersatz aufkommen.